Page 1092 - Der Katalog für Wartung, Reparatur und Instandhaltung (MRO) 2015|16
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Allgemeine Verkaufsbedingungen
Stornierungen
Wir behalten uns vor, die Stornierung eines Auftrages anzunehmen oder abzulehnen. Bei Stornierung durch den Kunden ist dieser verpflichtet, eine Stornoentschädigung in Höhe von 25% der Auftragssumme zu leisten.
Garantie
Wir haften nicht für Folgeschäden sowie durch die Gebrauchszeit verur- sachte natürliche Abnützung oder für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, wie z.B. falsche Typewahl, Montage, Überbeanspruchung oder Verschmutzung und Rost entstehen. Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde seinen
sämtlichen fälligen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachkommen. Jede Aufrechnung vor Erteilung einer Gutschrift durch uns ist ausge- schlossen. Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht durch genaue Untersuchung im Werk geleistet werden. Zu diesem Zweck sind beanstandete
Waren ohne Kosten für uns einzusenden. Die Haftung für Sachschäden und Vermögens-schäden aus einem Produktfehler wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen. Der Käufer (Kunde) verpflichtet sich, uns dem nächsten Vertragspartner gegenüber ebenfalls freizuzeichnen bzw. uns in seine Freizeichnung- sklausel mit dem nächsten Vertragspartner einzubeziehen. Für den Fall der Nichteinhaltung hält der Käufer uns schad- und klaglos. Vom Produk- thaftungsgesetz unabhängige Schadenersatzansprüche und Regressan- sprüche im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes sind auch für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderun- gen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum des Verkäu- fers. Wechsel und Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbe- trieb weiterzuverarbeiten und zu veräußern. Der Kunde
ist jedoch bei Weiterveräußerung verpflichtet, seinen Käufer auf die Au- frechterhaltung des Eigentums zu unseren Gunsten hinzuweisen, und tritt uns im Voraus jene Forderungen ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung unserer Ware an einen Dritten erwachsen werden, wovon der Kunde den Drittschuldner (Käufer) zu verständigen hat.
Jedoch darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Er ist ferner verpflichtet, Pfändungen durch andere Gläubiger auf die Ware unverzüglich mitzuteilen. Für den Fall der Schließung oder Aufgabe des Betriebes des Kunden bedingen wir uns das Verkaufsrecht an den noch vorhandenen, von uns gelieferten Erzeugnissen aus.
Beanstandungen
Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der Sendung oder mangelhafter Verpackung können bei Verlust von Schadenersatz, Pre- isminderung oder sonstigen Ansprüchen jedweder Art nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Stillschweigen über diesen Zeitpunkt hinaus gilt als Genehmigung
der Ware, der Versendung und unserer Faktura.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Wien. Die Anwendung österreichischen Rechtes ist vereinbart.
Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungenen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wird. Anderslautende Einkaufbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, sie werden durch die Annahme der Bestellung nicht Vertragsinhalt.
Auftragsannahme
Aufträge sind erst dann für uns im Rahmen dieser Bedingungen bin- dend, wenn die endgültige Ausführung der bestellten Sache eindeutig feststeht und der Auftrag von uns schriftlich bestätigt wurde. Sollte aus irgendwelchen Gründen, wie z.B. durch un-vorhergesehene Lieferhin- dernisse, insbesondere durch Streiks, Aussperrung, Ausfall von Material- lieferung, Unterbindung der Verkehrswege, behördliche Eingriffe oder sonstige Fälle höherer Gewalt die Auftragsausführung unmöglich gemacht werden, so sind wir berechtigt, auch bei bestätigten Aufträgen entweder die angegebene Lieferfrist zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Preise
Preise sind freibleibend und verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ausschließlichVerpackung. Die Bewilligung eines Rabattes vom Grund- oder Listenpreis erfolgt stets unter der Bedingung, dass der Kaufpreis fristgemäß in voller Höhe eingeht.
Zahlungsbedingungen
a) Fälligkeit: Unsere Forderungen sind 30 Tage nach Rechnungsausstel- lung netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den Fall nicht fristgerechter Bezahlung ver-pflichtet sich der im Verzug Befindliche Verzugszinsen in Höhe von 7,5% über dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Bankzinssatz, mindestens jedoch 1% p.m., sowie sämtliche Mahnspesen und alle mit der Einschaltung eines Inkassobüros verbundenen tarifmäßigen Kosten desselben zu bezahlen. Der Kaufpreis ist jedoch
sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungs-verzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögen- sanlage durch Konkurs, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, Wechselprotest, Klagen u.s.w. bekannt wird.
b) Wechsel und Schecks: Die Zahlung mit Wechsel und Schecks bedarf besonderer Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbe- halt ihrer Einlösung angenommen. Diskontspesen sind vom Kunden nach Aufgabe in bar zu vergüten.
Versand
Der Versand erfolgt in der Regel auf Rechnung, immer aber auf Gefahr des Käufers. Versicherung gegen Transportschäden nur auf Verlangen und Kosten des Bestellers.
Lieferzeiten
Die Lieferung beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung; wobei wir bemüht sind, nach Möglichkeit die ungefähren Lieferfristen einzuhalten. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige oder unterbliebene Lief- erung sind in allen Fällen ausgeschlossen.
Auf Abruf vereinbarte Lieferungen müssen spätestens innerhalb eines Jahres ab Bestellungsannahme abgenommen werden, widrigenfalls den Kunden die Rechtsfolgen des Annahmeverzugs treffen. Weiters behalten wir uns in diesem Zusammenhang vor, auf Lieferung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten, wobei wir dem Kunden den Schaden, der aus der Nichterfüllung des Vertrages entsteht, zur Gänze in Anrechnung bringen. Wird die von uns angegebene Lieferfrist um mehr als 4 Monate überschritten, dann kann der Kunde nach Gewährung einer Nachfrist von einem Monat vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Rücktrittes vom Vertrag steht uns auch dann z u, wenn nach Bestellannahme, jedoch vor Lieferung Umstände bekanntwerden, die eine voll-ständige Einhaltung der Vertragsverpflichtung des Kunden fraglich erscheinen lassen, insbeson- dere bei Eröffnung des Konkurses oder Ausgleichs über den Kunden.
Liefermenge
Bei Lagern, die besonders angefertigt werden müssen, behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vor. Außerdem unterliegen Sonderfertigungen speziellen Verkaufsbedingungen (laut Abmachung).
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